Von Frau Tina Hoffmann von Didymos konnte ich bereits eine Stellungnahme bekommen. Sie hat den Link zur Original-Meldung der Rückrufaktion und konkretisiert noch einmal das Übersetzungsproblem:
Diese Veröffentlichung beruft sich auf den Rückruf der CPSC der Infantino-Tragebeutel: http://www.cpsc.gov/cpscpub/prerel/prhtml10/10177.html
Das Babytragetuch ist im Amerikanischen ein baby wrap. Im Artikel von „kinderärzte-im-netz“ wird zwar differenziert, nur leider lesen heutzutage nicht mehr alle Men schen und nach Erfahrungen aus früheren Jahren machen sich auch nicht alle Journalisten diese Mühe, so bleibt vor allem die Überschrift hängen, die impliziert, dass das Benutzen von Tragetüchern mit einem Risiko verbunden wäre.
Aber nur das Tragetuch bietet genau die Möglichkeit, die Herr Dr. Schriever als die optimale Trageweise beschreibt (aufrecht mit dem Gesicht zur Mutter, das Gesicht unbedeckt), das ist die sogenannte DIDYMOS-Wickelkreuztrage.
Wir haben die Entwicklung von immer neuen Tragehilfen, die vor allem schick und prak tisch sind, immer mit Sorge beobachtet. Der beim Rückruf der CPSC abgebildete Infantino-Tragebeutel gehört zu diesen Vorrichtungen.
Das richtige Babytragetuch hat gerade für Frühgeborene oder Neugeborene mit Start schwierigkeiten (z.B. bei Kindern suchtkranker Frauen) enorme Vorteile, die auch längst belegt sind. Es wäre schade, wenn durch diese oberflächliche Berichterstattung die erfreulich Entwicklung zur körpernahen Betreuung vs. körperferne Betreuung wieder abnähme.